Angelfreunde Bönnigheim e. V.
Mitglied werden
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 10. (Jugendgruppe) bzw. das 18. Lebensjahr vollendet und einen Antrag auf Aufnahme in den Verein gestellt hat. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist hierzu zusätzlich das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in der nächsten Ausschusssitzung nach Antragseingang.
Wer aktiv angeln möchte muss im Besitz der staatlichen Fischereiprüfung sein (Sachkundenachweis) und einen gültigen Fischereischein vorweisen können.
Laut Vereinssatzung ist die Mitgliederzahl der aktiven Fischer auf den Gewässerertrag der Vereinsgewässer zu begrenzen. Die Mitgliederzahl der Jugendgruppe ist entsprechend anzupassen.
Wir können somit leider nicht unbegrenzt aktive Mitglieder aufnehmen.
Fördernde Mitglieder sind solche Personen, die dem Verein aus ideellen Gründen zusätzliche Leistungen zuwenden oder durch freiwillige Arbeitsleistung unterstützen wollen oder solche Personen, die zwar Mitglieder des Vereins werden möchten, aber nicht die Absicht haben, den Angelsport auszuüben.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich entweder um den Verein oder die Fischerei, um die Hege und Pflege von Gewässern und dergleichen mehr besondere Verdienste erworben haben.
Jugendmitglieder sind Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben und werden vereinsintern bis zum 16. Lebensjahr als Jugendmitglied geführt, auch wenn sie bis dahin die staatliche Fischereiprüfung abgelegt haben. Jugendmitglieder haben die Pflicht, mit Vollendung des 16. Lebensjahres die staatliche Fischerprüfung abzulegen.
Wenn Sie gerne Mitglied werden möchten oder weitere Informationen benötigen, fordern Sie bitte unser Informationsmaterial an.