Angelfreunde Bönnigheim e. V.
Aufgaben der Angelfischer
Schutz, Hege und Pflege standortgerechter, artenreicher und nachhaltig nutzbarer Fischbestände
Schutz, Hege und Pflege von gefährdeten Fischarten sowie die Wiedereinbürgerung ausgestorbener und stark gefährdeter Arten
Schutz, Erhaltung und Pflege der Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, einschließlich des Biotopaufbaus und der Biotoppflege im und am Wasser, Übernahme von Bachpatenschaften
Schutz und Verbesserung der Gewässerqualität
Pflege und Förderung des Fischereiwesens, des fischereilichen Brauchtums und von fischereikulturellen Einrichtungen
Förderung der Aus- und Fortbildung, insbesondere von Jugendlichen, Gewässerwarten, Naturschutzwarten und Durchführung von Vorbereitungslehrgängen für die Fischerprüfung
Beratung, Information und Unterstützung der Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei sowie des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes
Förderung der Jugendarbeit
Förderung des Wurfsportes (Casting)
Mitwirkung im Landesnaturschutzverband und in seinen Arbeitskreisen sowie im Landesfischereibeirat
Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung
Förderung der Fischereiwissenschaften und Forschung, Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen
Beim Angeln sind insbesondere zu beachten: Schonzeiten und Schonmaße:
Für die meisten Fischarten, Neunaugen, Muscheln und Krebse sind Schonzeiten (zum Teil ganzjährig) gesetzlich festgelegt, die sich insbesondere auf die Laichzeiten erstrecken sowie Schonmaße, die sicherstellen, dass die Fische mindestens einmal zur Fortpflanzung kommen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verbote bestimmter schädigender Fangmittel, Verwendung von Angelgeräten, Netzen, Reusen, Verwendung bestimmter Köder.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Fischereirechtes, des Naturschutzes, Artenschutzes, Tierschutzes und des Wasserrechtes.
Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VfG)
Schutz, Hege und Pflege von gefährdeten Fischarten sowie die Wiedereinbürgerung ausgestorbener und stark gefährdeter Arten
Schutz, Erhaltung und Pflege der Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser, ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, einschließlich des Biotopaufbaus und der Biotoppflege im und am Wasser, Übernahme von Bachpatenschaften
Schutz und Verbesserung der Gewässerqualität
Pflege und Förderung des Fischereiwesens, des fischereilichen Brauchtums und von fischereikulturellen Einrichtungen
Förderung der Aus- und Fortbildung, insbesondere von Jugendlichen, Gewässerwarten, Naturschutzwarten und Durchführung von Vorbereitungslehrgängen für die Fischerprüfung
Beratung, Information und Unterstützung der Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei sowie des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes
Förderung der Jugendarbeit
Förderung des Wurfsportes (Casting)
Mitwirkung im Landesnaturschutzverband und in seinen Arbeitskreisen sowie im Landesfischereibeirat
Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung
Förderung der Fischereiwissenschaften und Forschung, Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen
Beim Angeln sind insbesondere zu beachten: Schonzeiten und Schonmaße:
Für die meisten Fischarten, Neunaugen, Muscheln und Krebse sind Schonzeiten (zum Teil ganzjährig) gesetzlich festgelegt, die sich insbesondere auf die Laichzeiten erstrecken sowie Schonmaße, die sicherstellen, dass die Fische mindestens einmal zur Fortpflanzung kommen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verbote bestimmter schädigender Fangmittel, Verwendung von Angelgeräten, Netzen, Reusen, Verwendung bestimmter Köder.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Fischereirechtes, des Naturschutzes, Artenschutzes, Tierschutzes und des Wasserrechtes.
Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VfG)